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Die Chronik

Eine Chronik von 1869 bis heute von Kreisbrandinspektor Daniel Haas
Fortgeschrieben von: G. Kalbfleisch, F. Bell und B.Horst



Die Geschichte des Brandschutzes der Stadt Gelnhausen geht schon Jahrhunderte zurück. Als man vom Einzelgehöft zum Städtebau ging, enger zusammengebaut,  war auch die Brandgefahr stark gewachsen.

Die Häuser wurden ja vorwiegend aus Holz gebaut. Wir wissen von vielen Brandkatastrophen der damaligen Zeit. So hat auch Gelnhausen strenge Ordnungen zur Brandverhütung und Bekämpfung erlassen. Die älteste Stadtordnung der Freien Reichsstadt Gelnhausen erscheint als verbesserte Stadtordnung 1599.

Diese besagt:
V. Von gemeiner Stadt und besonderen Bürgerlichen Hausfrieden.

1. Die Bürger sollen ihre Harnische, Spiesse, Wehr und Rüstung in guter Bereitschaft halten, nicht versetzten, verkaufen oder verschmieden lassen. Alljährlich soll am Sonntag nach Ostern oder später bis Walpurgis eine Musterung abgehalten werden.

2. Bei ausbrechendem Feuer sollen die Pfortner die Thore schliessen und die draussen weilenden Bürger nur durch das enge Pförtlein einlassen, Fremde aber nicht. Zwei Bürger und ein Rathsverwandter werden auf jedes Thor zur Wache verordert. Sie sollen fleissig umschauen, Meldung machen nötigenfalls einen Schuss abgeben.

3. Bürgermeister, Rathsherren und Stadtknechte sollen sich mit Seitengewehr und Spiess vor dem Ratshaus sehen lassen, den Bürgern Bescheid geben und anordnen was Not tut.

4. Acht Mann aus der Zahl der Geharnischten und Büchsenschützen bilden die Brandwache.

5. Alle anderen sollen samt ihren Söhnen und Knechten zum Feuer loffen.

6. Die Zunftmeister und etliche vom Rath, der Stadtbaumeister und der Bauknecht ordnen die Löschanstalten.

7. Damit niemand beschädigt werde, sollen die in Arbeit stehenden sich mit guter Pickelhaube und Hüte versehen.

8. Die Weiber sollen kein gross Geschrei machen, sondern Gott anrufen und Wasser herbei schaffen.

9. Die Thorwächter sollen sich nach geschlossenen Thoren auf den Thurm begeben, überall umschauen und bei ausgebrochenen Feuer mit blasen, Sturmläuten und rufen Lärm machen, ebenso die anderen Wächter.

10. Bei ausgebrochenen Feuer sollen an den Straßenecken Feuerpfannen mit brennenden Pechkränzen oder wenigstens Lichter am Rathhaus aber Fackeln angezündet werden.

11. Feuerhaken, Leitern, Eimer und Wasserspritzen sind vom Baumeister auf dem Rathhaus in guter Bereitschaft zu halten.

12. Wer das Feuer zuerst anzeigt oder als Erster Wasser trägt bekommt einen Gulden Belohnung.

13. Durch wessen Schuld ein Feuer aufkommt, der wird bestraft, Schornstein und Kaminreinigung ist nötig. Mit Feuer und Licht fürsichtig.

14. Bei auswärtigen Bränden wird eine bestimmte Mannschaft gesandt welche dem Schultheiss wo es brennt gehorchen muss. Nicht jeder soll hinlaufen. (Aus "Versuch einer Geschichte der freien Reichsstadt Gelnhausen" von Pfarrer Junghanss, Hanau)

Die alten Brandschauprotokolle zeigen, wie die sogenannten Feuergeschworene vorsichtig und sehr gewissenhaft alte und neue Häuser überprüften. Vor allem die Feuerstätten überwachten. Zum Löschen waren Ledereimer in der Eimerkette, später die Feuerspritzen vorhanden, gefährliche Feuerbrücken wurden mit Feuerhaken aus dem Straßenkomplex herausgerissen, um die Verbreitung des Feuers zu verhindern.
Die Brandgeschädigten waren übel dran und auf die Hilfe von Nachbarn und Freunden angewiesen. Vom Stadtrat genehmigte Feuer-Kollekten wurden gleichfalls durchgeführt. Erst Landgraf Friedrich Wilhelm von Hessen errichtete 1767 die erste "Brandkassa". Bis Anfang der vorigen Jahrhunderts ist sonst nichts Wesentliches über das Feuerlöschwesen bekannt.
Bekannt ist, daß jeder Bürger welcher heiratete einen Feuereimer anschaffen musste. Am 7. Januar 1824 forderte der Kreisrath Klingelhöffer von dem Bürgermeister der Stadt Gelnhausen das Einreichen einer Liste über die Löschmannschaften der Stadt. Aus dem darüber geführten Schriftwechsel geht hervor, daß sich Bürgermeister Cassebeer und der Senat darüber in ihrem Recht beschnitten fühlten. Ihr Feuerschutz sei immer eingerichtet gewesen. Doch werden die Listen der Rotten, Feuerreiter und Gespanne eingereicht. Als der Kreisrath fünffache Ausführung verlangt, schreibt der Senat an die Kurfürstliche Polizeikommission recht derb, man solle dieses dort selber besorgen, der Senat sei kein Schreiber für den Kreisrath. Ein gebildeter Mensch solle das geziemende "Urbenital" haben.


Eine Aufforderung über Löschmänneraufstellung an die Gemeinde Burg 1833 wird von dort beantwortet, daß sie auf dem Brandschutz durch die Städtischen Löschanstalten geschützt würden, was mit den wenigen Burgmännern nicht so möglich wäre. Die im Jahre 1824 aufgestellten 434 Gelnhäuser Bürger sind samt ihren Führern namentlich erfaßt und sind in 12 Rotten sowie einer Rettungsmannschaft, einer Spritzenmannschaft, drei Brandwachabteilungen, Feuerreiter und Gespanndienst eingeteilt. Die Führer sind die Bürgermeister und die Senatoren. Diese Löscheinrichtungen bestanden bis zur Gründung der Freiwilligen Feuerwehr. Auch die Arbeit der Feuergeschworenen wird immer wieder aus Protokollen sichtbar. Die Freiwilligen Feuerwehren entstanden aus der im wesentlichen von Jahn initiierten Turnerbewegung. Es liegt auf der Hand, daß sich klettergewandte, schwindelfreie und durchtrainierte Turner für den Feuerwehrdienst eignen. Die Turner betrachteten den Feuerwehrdienst dann auch aus dem oben genannten Grund als "Turnersache" und richteten an vielen Orten erste Turnerriegen für den Feuerwehrdienst ein.
Sie waren es auch, die in der Mitte des 19. Jahrhunderts begannen, die Freiwilligen Feuerwehren als eigenständige Vereine zu gründen. Im Jahre 1865 bestanden in Deutschland bereits 334 solcher "Turnerfeuerwehren" mit insgesamt 29 000 Mitgliedern.


Die Beteiligung zahlreicher Turner am Kampf gegen die napoleonische Fremdherrschaft, ihr Eintreten für politische Freiheiten sowie einen geeinten deutschen Nationalstaat, insbesondere aber ihre aktive Teilnahme an der bürgerlichen Revolution von 1848 in Deutschland, in der sie "mit ihrem Ruf nach Einheit und Freiheit für ein demokratisches Deutschland in der fordersten Front des Kampfes gegen die feudale Kleinstatterei standen", legen eine ähnliche Geisteshaltung in den Turnerfeuerwehren nahe. Aber mit dem Scheitern der Revolution und dem Wiedererstarken der Feudalgewalten wurde "das radikal-demokratische Element, das in der Turnerbewegung der Revolutionszeit noch vorherrschend war", zunehmend verdrängt.
Im Zusammenhang mit dem Nachwirkungen der 1848er Revolution wurden die Freiwilligen Turnerfeuerwehren teilweise wieder in Pflichtfeuerwehren umgewandelt, im großen und ganzen jedoch wurden weiterhin Turnerfeuerwehren gegründet.


Aus dem Kreisblatt vom 8. Juli 1865 geht hervor, daß Gelnhäuser Turner eine Turnerriege für Feuerwehrdienst eingerichteten, ein Feuerwehrwehrhelm mit dem Turnerzeichen "Frisch, Fromm, Fröhlich, Frei", ist bei der Freiwilligen Feuerwehr Gelnhausen noch vorhanden. Der Zeitungsartikel lautet: Am 10. Juni 1865 gründete sich eine Turnergemeinde "Gela" im Horst`schen Kess`schen Lokal. In den Räumen, wo auch vor Jahren die ersten Turner entstanden sind. Auch sie wollen sich mit Ernst und Eifer der Turnersache widmen. Ein donnerndes Heil der Männer.


Diese neugegründete Gemeinde hat sich zur Aufgabe gemacht aus ihren Reihen eine Feuerwehr zu bilden, welche unter der Leitung der Städtischen Behörde fürs Gemeinwesen tätig sein wird. Gelnhausen, den 8.7.1865 Der Vorstand Bei der Gründung des obigen Vereins gab es einen Streit um die Fahne der Turnerschaft, in dessen Verlauf der Turner Friedrich Kasten sein Leben ließ.
Wenige Jahre später wurde wiederum von Turnern die Freiwillige Feuerwehr Gelnhausen gegründet.